Im letzten Artikel haben wir uns mit der ersten Komponente des Strompreises, dem Strom-Beschaffungspreis, beschäftigt und erklärt warum dieser variiert und wie Bürger:Innen in Walldorf davon mit einem dynamischen Stromtarif profitieren können.
Heute schauen wir auf die zweite Preis-Komponente, die Netzentgelte.
Auch die Preise für die Netzentgelte sind mittlerweile für Endverbraucher:Innen nicht mehr grundsätzlich fix.
Sowohl für die dynamischen Stromtarife, als auch für dynamische Netzentgelte hatte die Ampelregierung als Gesetze verabschiedet, und so mußte jeder Stromanbieter ab Anfang 2025 einen dynamischen Stromtarif im Angebot haben und ab April 2025 dann auch einen Vertrag für dynamische Netzentgelte, und deshalb gibt es für beides auch Verträge bei den Stadtwerken Walldorf.
Warum aber hat die Regierung Regelungen für dynamische Netzentgelte beschlossen?
Mit der Elektrifizierung unserer gesamten Wirtschaft müssen gleichzeitig die technischen Verbraucher:Innen wie Heizungen und Fahrzeuge auf Strom umgestellt werden, und die Stromnetze ausgebaut werden, um diesen erhöhten Bedarf an Strom liefern zu können. Dabei muss das Netz soweit ausgebaut werden, dass es die Bedarfsspitzen leisten kann. Gleichzeitig wird es aber in der meisten Zeit nur minimal ausgelastet sein.
Durch dynamische Netzentgelte, also niedrigere Preise zur Nutzung des Netzes zu Zeiten von niedrigem Bedarf, können Verbraucher:Innen motiviert werden, Teile ihrer Stromnutzung in Zeiten zu verschieben, in denen das Netz nur wenig genutzt wird.
Auch hier sind die klassischen Beispiele die Großverbraucher wie Wärmepumpen oder Elektroautos. Für die meisten Bürger:Innen bedeutet es keinerlei Einschränkung, wenn das Auto mitten in der Nacht lädt, oder das Wasser für die Heizung nachts statt tagsüber erhitzt wird. Aber auch kleinere Verbraucher wie die Spülmaschine können leicht in die Nacht verlegt werden. Auf diese Weise können leicht 8-10 Cent pro kWh gespart werden.
Im Ausgleich für diese günstigeren Tarife müssen Verbraucher:Innen allerdings erlauben, dass Netzbetreiber solche Großverbraucher in Ausnahmesituationen überlasteter Netze für kurze Zeit herunterdrosseln dürfen. Doch keine Angst: Nichts wird komplett ausgeschaltet, und die Betreiber müssen nach solchen Fällen Berichte und Pläne vorlegen, wie solche Ereignisse für die Zukunft abgestellt werden.
Sollten Sie mehr Informationen hierzu wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu, oder lassen Sie sich von den Stadtwerken Walldorf beraten.
Alle Artikel finden sich auch auf unserer Homepage unter http://gruene-walldorf.de/
Quellen: https://www.bundesnetzagentur.de/

Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Der günstigste Strom
In den letzten Wochen haben wir erklärt, wie jede:r Bürger:In den Preis für eine kWh reduzieren kann.Für die meisten geht es jedoch noch günstiger. Wie? Indem man Strom einfach selbst…
Weiterlesen »
Dynamische Stromtarife
Im letzten Beitrag haben wir erklärt, wie der Strom-Beschaffungspreis zustande kommt, und dass erneuerbare Energien den günstigsten Beschaffungspreis haben. Heute soll es um dynamische Stromtarife gehen. Wenn sowohl Wind als…
Weiterlesen »
Wie setzt sich unser Strompreis zusammen
Um zu verstehen, wie Bürger:innen ihren Strompreis reduzieren können, ist es hilfreich zu verstehen, wie dieser sich zusammensetzt. Der Strompreis besteht grundsätzlich aus drei unterschiedlichen Komponenten: In diesem Artikel wollen…
Weiterlesen »